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Fettnäpfchen Facebook


Großeinsatz der Polizei bei der eigenen Facebook-Party, peinliche Fotos mit einem Urlaubsflirt, dümmliche Postings auf Pinnwänden oder das Verbreiten verseuchter Virenlinks – Facebook bietet genug Möglichkeiten, wie man sich in der digitalen Öffentlichkeit blamieren kann. Dies ist nicht nur peinlich, sondern kann unter Umständen auch teuer werden oder sogar den Job kosten.


Eigentlich wollte Thessa aus Hamburg  zu ihrem 16. Geburtstag nur ein paar Freunde über Facebook einladen. Aus einem falschen Klick wurde eine Massenparty mit 1600 „Feierwütigen“, die von der Polizei aufgelöst werden musste. „Der Fall Thessa zeigt allzu deutlich, dass vielen Facebook-Anwendern gar nicht richtig bewusst ist, welche fatalen Auswirkungen ein schnelles Posting, ein Link oder eine verunglückte Einladung haben können“, warnt Thomas Uhlemann von ESET in Deutschland. Der Sicherheitsexperte hat einfache Tipps zusammengestellt, mit denen Sie das Fettnäpfchen Facebook sicher vermeiden:

1. Wer will schon eine Virenschleuder sein
Ein aktueller Virenscanner ist absolute Pflicht auf jedem Computer. Gerade Facebook zählt zu den beliebtesten Angriffsplätzen von Malware. Wer hier ungeschützt agiert, riskiert nicht nur einen eigenen Malwarebefall. Vielmehr läuft man Gefahr, als Virenschleuder andere Nutzer zu infizieren. Der Facebook-Wurm Koobface ist dafür ein "klassisches" Beispiel: Er verbreitet sich selbst per Nachricht an die Freunde und Kontakte des betroffenen Nutzers.

2. Privatsphäre-Einstellungen optimieren
Facebook hat die standardmäßigen Privatsphäre-Einstellungen verbessert. Dennoch sollten Sie noch einmal Hand anlegen. Bestimmen Sie möglich exakt, was Freunde und andere Teilnehmer sehen dürfen oder nicht. Beschränken Sie zudem Ihre privaten Informationen auf ein Minimum. Diese sind ein wertvolles Gut für Cyberkriminelle und können sogar gegen Sie verwendet werden. Denken Sie auch daran, Ihr Konto gegen fremden Zugriff bestmöglich mit einem starken Passwort abzusichern. Haben Fremde erst einmal Zugriff auf Ihr Konto, können sie viel Schaden anrichten – und da sind Beleidigungen oder Pöbeleien an Freunde das geringste Übel.

3. Vorsicht bei Fotos und der Facebook Gesichtserkennung
Es ist schon verlockend, einen schnellen und vermeintlich lustigen Schnappschuss mit einer attraktiven Urlaubsbekanntschaft direkt auf Facebook zu posten. Ob das dem Partner/Partnerin zu Hause auch gefällt, ist die eine Sache. Doch wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden oder es für Menschen auf dem Bild peinlich sein könnte, dann ist das eine andere gefährlich Sache. Überlegen Sie daher gut, welche Fotos Sie online stellen wollen und wer sie letztlich betrachten darf. Kontrollieren Sie zudem die Bilder Ihrer Freunde oder diejenigen, auf denen Sie markiert sind. Notfalls bestehen Sie auf einer Löschung oder De-Markierung. Dies ist besonders dann wichtig, wenn Ihr Chef oder Geschäftspartner ebenfalls auf diese Bilder Zugriff haben. Hier können peinliche Fotos schwerwiegende Folgen haben. Zudem sollten Sie die neue Facebook Gesichtserkennung deaktivieren.

4. Alarmstufe „Rot“: Statusmeldungen und Facebook Places
Apps zur Standortübermittlung sind sehr beliebt. Auch hier sollte man vorsichtig zu Werke gehen. Nichts ist peinlicher, als sich beispielsweise beim Chef krank zu melden und sich dann in der Stammkneipe zu outen. Im schlimmsten Fall gibt man aber auch Einbrechern wertvolle Hinweise, dass Sie gerade nicht zuhause oder sogar im Urlaub sind.
Statusmeldungen von Freunden sind ebenfalls ein gefährliches Pflaster. Oftmals verbirgt sich dahinter ungewollt fieser SPAM oder Links zu verseuchten (Phishing-)Seiten. Durch die erlaubte Freigabe von Facebook-Anwendungen haben Cyberkriminelle die Möglichkeit, an fremde Pinnwände zu posten – und das tun sie massenhaft.

5. Risiko: Anwendungen, Spiele und Veranstaltungen
Grundsätzlich sollten Sie beim Bestätigen von Anwendungen und Spielen exakt darauf achten, welche Daten vom Anbieter verlangt werden. Oftmals werden mehr Daten freigegeben, als notwendig sind. Diese stehen dann aber Fremden zur Verfügung – und die haben nicht immer lautere Absichten. In den “Privatsphäreneinstellungen” unter “Anwendungen und Webseiten” können Sie auch nachträglich überprüfen, welche Anwendungen Sie bereits installiert haben und welche Informationen freigegeben sind. Im Zweifelsfall können Sie dort die Apps auch wieder entfernen.
Der Fall von Thessa zeigt, dass Sie beim Veröffentlichen von Einladungen/Veranstaltungen sehr vorsichtig agieren sollten. Unter Umständen können Sie sogar als öffentlicher Veranstalter gelten. Dann wäre Sie für die Folgen wie beispielsweise eine Reinigung oder einen Polizeieinsatz juristisch verantwortlich!

Quelle: ESET