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In fremden, ungeschützen WLAN-Netzen surfen

Zwar ist es nicht die feine Art, doch wer aus der Nachbarswohnung oder im Cafe ein offenes WLAN-Netz empfängt, kann darin legal surfen. So entschied das LG Wuppertal im Oktober 2010, denn mit der reinen Nutzung erhält man keine persönlichen Daten des anderen Nutzers, man hört ihn also nicht ab.

Als WLAN-Betreiber hingegen müssen Sie dafür sorgen, dass Ihr Netz gesichert ist. Die Mindestanforderung dabei ist, dass Sie die Übertragung verschlüsseln, was bei aktuellen Routern in der Regel schon voreingestellt ist.

Sonst sind Sie haftbar (Störerhaftung), falls jemand über Ihr Netz zum Beispiel illegal MP3s tauscht. Sie müssten dann die Abmahnkosten zahlen - etwaige Schadensersatzansprüche hingegen grundsätzlich nur der Täter.