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Urteil zu DSL: Keine Kündigung bei Umzug

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass ein Umzug in eine andere Wohnung kein Sonderkündigungsrecht für einen laufenden DSL-Vertrag darstellt. Das gelte auch dann, wenn der DSL-Provider am neuen Wohnort keinen Internetanschluss bieten kann (Az.: III ZR 57/10). Der BGH entschied damit gegen einen DSL-Nutzer aus Rheinland-Pfalz, der ein solches Recht geltend machen wollte.